Rechtsanwältin

Eine Visitenkarte liegt in einem durchsichtigen Halter auf einem Tisch.

Als Rechtsanwältin vertrete und berate ich Mandanten außergerichtlich und stehe Parteien eines Rechtsstreits als Prozessanwältin im Verfahren zur Verfügung.

Die Fachanwaltsbezeichnung 

„Fachanwältin für Familienrecht“ stellt eine Zusatzqualifikation dar.


In einem Fachanwaltslehrgang habe ich die erforderlichen Kenntnisse erworben und
nach Überprüfung der Voraussetzungen wurde mir durch die Rechtsanwaltskammer Oldenburg gestattet,
die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen.

Rechtsgebiete

Im Familienrecht befasse ich mich u.a. mit folgenden Angelegenheiten:

Ehescheidung

Versorgungsausgleich

Eheliches Güterrecht

Haushaltssachen

Trennung

verheirateter und unverheirateter Personen

Ehewohnung

Gewaltschutzangelegenheiten

Sorgerecht

Herausgabe eines Kindes

Umgangsrecht

Adoptionssachen

Unterhalt

Trennungsunterhalt

Elternunterhalt

Nachehelicher Unterhalt

Lebenspartnerschaftsangelegenheiten

Abstammungssachen

Vaterschaft/ Feststellung der Vaterschaft/Anfechtung der Vaterschaft

Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder

Unterhalt des Elternteils eines außerhalb einer Ehe geborenen Kindes

Vormundschaftsangelegenheiten

Ehescheidung

Versorgungsausgleich

Eheliches Güterrecht

Haushaltssachen

Trennung

verheirateter und unverheirateter Personen

Ehewohnung

Gewaltschutz-angelegenheiten

Sorgerecht

Herausgabe eines Kindes

Umgangsrecht

Adoptionssachen

Unterhalt

Trennungsunterhalt

Elternunterhalt

Nachehelicher Unterhalt

Lebenspartnerschafts-angelegenheiten

Abstammungssachen

Vaterschaft/ Feststellung der Vaterschaft/Anfechtung der Vaterschaft

Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder

Unterhalt des Elternteils eines außerhalb einer Ehe geborenen Kindes

Vormundschafts-angelegenheiten

Als Rechtsanwältin bin ich vorwiegend im Bereich des Zivilrechts tätig, insbesondere auf folgenden Reichsgebieten:

Vertragsrecht

Mietrecht

Erbrecht

Betreuungsrecht