Rechtsanwältin

Als Rechtsanwältin vertrete und berate ich Mandanten außergerichtlich und stehe Parteien eines Rechtsstreits als Prozessanwältin im Verfahren zur Verfügung.
Die Fachanwaltsbezeichnung
„Fachanwältin für Familienrecht“ stellt eine Zusatzqualifikation dar.
In einem Fachanwaltslehrgang habe ich die erforderlichen Kenntnisse erworben und
nach Überprüfung der Voraussetzungen wurde mir durch die Rechtsanwaltskammer Oldenburg gestattet,
die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen.
Rechtsgebiete
Im Familienrecht befasse ich mich u.a. mit folgenden Angelegenheiten:
Ehescheidung
Versorgungsausgleich
Eheliches Güterrecht
Haushaltssachen
Trennung
verheirateter und unverheirateter Personen
Ehewohnung
Gewaltschutzangelegenheiten
Sorgerecht
Herausgabe eines Kindes
Umgangsrecht
Adoptionssachen
Unterhalt
Trennungsunterhalt
Elternunterhalt
Nachehelicher Unterhalt
Lebenspartnerschaftsangelegenheiten
Abstammungssachen
Vaterschaft/ Feststellung der Vaterschaft/Anfechtung der Vaterschaft
Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder
Unterhalt des Elternteils eines außerhalb einer Ehe geborenen Kindes
Vormundschaftsangelegenheiten
Ehescheidung
Versorgungsausgleich
Eheliches Güterrecht
Haushaltssachen
Trennung
verheirateter und unverheirateter Personen
Ehewohnung
Gewaltschutz-angelegenheiten
Sorgerecht
Herausgabe eines Kindes
Umgangsrecht
Adoptionssachen
Unterhalt
Trennungsunterhalt
Elternunterhalt
Nachehelicher Unterhalt
Lebenspartnerschafts-angelegenheiten
Abstammungssachen
Vaterschaft/ Feststellung der Vaterschaft/Anfechtung der Vaterschaft
Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder
Unterhalt des Elternteils eines außerhalb einer Ehe geborenen Kindes
Vormundschafts-angelegenheiten
Als Rechtsanwältin bin ich vorwiegend im Bereich des Zivilrechts tätig, insbesondere auf folgenden Reichsgebieten:
Vertragsrecht
Mietrecht
Erbrecht
Betreuungsrecht